07.12.2017
Am 28.11.2017 hat die Fraktion folgenden Antrag gestellt
Die BVK-Fraktion beantragt: Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende Punkte zu ermit-teln und dem Ausschuss/Rat vorzulegen:
Begründung:
Der derzeit noch gültige Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kerken vom 15. September 2011, beschreibt in seinem „Fazit“ auf Seite 80 und Seite 81 Mängel bezüglich der Ausrückzeiten, um die sogenannten Hilfsfristen einzuhalten. Mit Hilfsfristen ist die Zeit gemeint, in der ein Feuerwehrfahrzeug am Unglücksort sein muss.
Die Bremsschwellen (Straßendrempel) auf dem Rahmer Kirchweg, als Hauptabfahrtsweg verhindern ein schnelles Ausrücken der Feuerwehrfahrzeuge. Auch die alarmierten Feuerwehrleute müssen zum Teil auf der Anfahrt die Bremsschwellen passieren. So müssen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zum Gerätehaus mit verminderter Geschwindigkeit hinfahren, um dann mit dem Feuerwehrfahrzeug erneut mit verminderter Geschwindigkeit zum Unglücksort zu fahren. Hinzu kommen noch mögliche Schäden an Feuerwehrfahrzeugen, auch mögliche Anhängern der Einsatzfahrzeuge, weil mit Einsatzgeschwindigkeit über die Bremsschwellen gefahren wird bzw. werden muss.
Der Rückbau der Bremsschwellen sollte in die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aufgenommen werden.
Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
07. Dezember 2017