Dürfen die Bewohner des "Wochendendhausgebietes Eyller See" an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen

06.11.2019

Dürfen die Bewohner des "Wochendendhausgebietes Eyller See" an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen
Dürfen die Bewohner des "Wochendendhausgebietes Eyller See" an der Kommunalwahl 2020 teilnehmen

ob die Bürgerinnen und Bürger als mögliche Kandidaten für Wahlkreise und als Bürgermeisterkandidat/in aufgestellt werden dürfen. Hierzu haben wir dem Bürgermeister/der Verwaltung folgende Fragen gestellt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bei den Vorbereitungen zur Kommunalwahl 2020 sind folgende Fragen aufgekommen:

1. Dürfen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wochenendhausgebiet „Eyller See“ einen Wahlkreis besetzen?
2. Dürfen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wochenendhausgebiet „Eyller See“ als Bürgermeisterkandidat/in aufgestellt werden?

Die dazu gehörige Antwort werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Die Antwort finden Sie in der Datei unten.

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