Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

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Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung

Satzung für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geplant

Auf kommunaler Ebene haben Bürgerinnen und Bürger formell folgende Möglichkeiten sich aktiv am kommunalen Geschehen zu beteiligen:

Den Bürgerantrag darf Jeder an den Gemeinderat richten. Es besteht aber lediglich die Verpflichtung des Rates oder eines Ausschusses zur Stellungnahme.

Ein Einwohnerantrag muss in Kerken z. Zt. von 5 % der Einwohner unterschrieben sein. Unterschreiben dürfen Einwohner ab dem vierzehnten Lebensjahr. Der Rat ist dann verpflichtet über das Thema zu beraten und eine Entscheidung zu treffen

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind Bestandteil eines zweistufigen Verfahrens. Mit dem Bürgerbegehren wird die Entscheidung darüber herbeigeführt, ob ein Bürgerentscheid durchgeführt, dessen erfolgreiches Ergebnis die bindende Ratsentscheidung ersetzt. Schon allein ein erfolgreiches Bürgerbegehren wird aber eine entscheidende Wirkung auf die Entscheidungen des Rates haben. Ein Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn in Kerken z. Zt. 9 % der Bürger (Wahlberechtigte, also ab 16. Lebensjahr) unterschreiben. Dies ist die Grundlage dafür, dass über die zu entscheidende Frage im Bürgerentscheid mit Ja oder Nein abgestimmt wird. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn sich mindestens 20 % der Bürger beteiligt haben und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit "Ja" abgestimmt haben. Diese Entscheidung hat die Wirkung einer Ratsentscheidung. Aber Vorsicht! Es gibt Fristen und Themen, die von Bürgerentscheiden ausgenommen sind (z. B. Bebauungspläne).

Details für die Durchführung müssen nun durch kommunale Satzungen geregelt werden. Der von der Verwaltung im Dezember vorgeschlagene Satzungstext sieht ausschließlich die Briefwahl vor!

Dem stellte die BVK einen Satzungstext entgegen, der die schriftliche Benachrichtigung aller Bürger, eine ausreichende Zahl von Wahllokalen, die Möglichkeit der Briefwahl und ein Abstimmungsbuch mit Sachverhalts-darstellung und Stellungnahmen der Fraktionen enthält. Ein Bürgerbegehren sollte wie eine Kommunalwahl durchgeführt werden. Auch hier würde man wohl kaum auf Wahllokale verzichten wollen. Der Haupt- und Finanzausschuss prüft nun die beiden Entwürfe und wird in der nächsten Ausschusssitzung am 23.02.05 entscheiden. Interessante Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet unter www.mehr-demokratie.de

Wichtige Zahlen für die Bürgerbeteiligungsverfahren in Kerken:

Einwohner[1]: 12.778
Bürger[2]: 10.500
5% Einwohner: 639
9% der Bürger: 525
20% der Bürger: 1.050
50% davon: 525

[1] www.lds.nrw.de
[2] Zahl geschätzt Stand Januar 2005

Es berichtete für Sie: Ulrich Heyer
20. Februar 2005

Wichtiger Termin: Haupt- und Finanzausschuss am 2005-02-23 um 18.30 in Michael-Buyx-Haus, Nieukerk

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