"Ich mach mir meine Welt wie sie mir gefällt!"

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Och, was haben wir gelacht… da fällt es einem wirklich schwer noch sachlich zu bleiben. Aber gerne klären wir mit einem Fakten- und Daten-Check auf.

Vollmundig redet der stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Herr Ulrich Neffe: „Die BVK arbeitet mit falschen Daten und Fakten“!

Dies ist eine Unterstellung die nicht den Tatsachen entspricht und total falsch ist!

Thema „Migrationszentrum“

Er unterstellt, dass bisher noch nichts zu einem Migrationszentrum geschrieben wurde. Da erklären wir doch gerne einmal was die BVK unter dem Begriff „Migrationszentrum“ versteht. Aus unserer Sicht ist dies ein Ort an dem z.B. Sprachkurse stattfinden könnten, Begegnungen mit Einheimischen und Migranten möglich sind usw.

Oder Sie, Herr Neffe, schauen einfach nochmal in die Vorlage 389/2014-2020 aus der Ratssitzung vom 20.12.2017. Dort steht unter Tagesordnungspunkt 8;

Zitat auf Seite 3:

„Darüber hinaus finden viele Angebote für Migranten, wie z.B. Deutschunterricht oder rechtliche Beratungen bereits in den Vormittagsstunden statt, so dass es für diese Zeiten überhaupt keine Überschneidungen mit den Nutzungen durch die weiteren Gruppen gibt. Sollten sich im Laufe der Zeit zusätzliche Angebotsformen für die Migranten entwickeln, wie z.B. ein Frauen-Cafe`, ein Spiele-Nachmittag, eine Krabbel- und Spielgruppe, gemeinsames Kochen u.a., so stünden auch hierfür eine ausreichende Zahl von Räumen zur Verfügung.“

Auf einer ganzen Seite unter der Überschrift „Weiternutzung durch bestehende Gruppen unter Berücksichtigung der Angebote für Migranten“ wird erläutert was einem mit „Migrationszentrum“ gemeint ist.

Zitat vom 13.09.2018 Vorlage 370/2014-2020, der Tagesordnungspunkt lautet:

„Integration von Migranten durch Schaffung eines Begegnungszentrums hier: Erwerb des Pfarr- und Jugendheims in Aldekerk.“

Für uns ist, wie von Herr Neffe falsch wiedergegeben, ein „Migrationszentrum“ KEINE Wohnmöglichkeit oder Wohnunterbringung von Geflüchteten. Dies haben wir auch mit keinem Wort so gesagt. Dass die Mehrheit des Rates 2016 gegen die mögliche Wohnunterbringung gestimmt hat, ist fakt.

Thema Nutzungskonzept/Nutzungsendgeld

Die Aussage zum Thema Nutzugskonzept mag auch jeder für sich selber beantworten. Wurde doch in der Ratssitzung am 20.12.017 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen;

Zitat Vorlage 389/2014-2020 Seite 4 unter Beschlussempfehlung:

„Rat beauftragt die Verwaltung, 

  •  alle bestehenden und potenzielle weitere Aldekerker Nutzer des Jugendheims anzuschreiben und deren Interesse an eine zukünftige Nutzung einschließlich der gewünschten Nutzungszeiten abzufragen
  • daraus ein Nutzungskonzept zu entwickeln und
  • einen Vorschlag für ein angemessenes Nutzungsentgelt zu erarbeiten

Die Ergebnisse sind dem Schul-, Kultur- und Sozialausschuss, dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und abschließend dem Rat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.“

In der übernächsten Sitzung des Schul-, Kultur- und Sozialausschuss am 20.06.2018 wurde dem Ausschuss kein Nutzungskonzept wie auch kein Nutzungsendgeld vorgelegt! Beides gibt es bis heute nicht!

Zitat Vorlage 462/2014-2020:

 „Erst nach dem Umzug der kirchlichen Gruppen in das neue Pfarrheim ist es möglich, ein neues Nutzungskonzept in Absprache mit allen bisherigen und möglichen weiteren Interessenten zu entwickeln bzw. ein solches zu erstellen.

Derartige Gespräche sollten zu dem Zeitpunkt geführt werden, in dem sich der Baubeginn bzw. die Fertigstellung des neuen Aldekerker Pfarrheims abzeichnet.“

Da stellt man sich die Frage warum Beschlüsse in einer Ratssitzung gefasst werden. Zur allgemeinen Beruhigung der Ratsmitglieder?

Unser Fraktionsvorsitzender Herr Rembarz hat genau dies mehrfach angemahnt und die Frage nach einem Nutzungskonzept gestellt.

Zitat Protokoll der Niederschrift vom 12.06.2018:

„Es wurde bisher in Bezug auf ein Migrationszentrum kein nachvollziehbares Nutzungskonzept der Gemeinde (Bedarf m² bzw. Räume, zeitlicher Nutzungsrahmen nach derzeitigem Stand) sondern nur eine vage Vorstellung zur gemeindlichen Nutzung mitgeteilt. (Aussage Bernhard Rembarz)“

Der Rat hat mehrfach entschieden das erst ein Nutzungskonzept dem Rat vorgelegt wird und dann wird über den Kauf entschieden. Woher kommt denn jetzt der Sinneswandel?

Der Vorwurf, des CDU Politikers, dass die derzeitige- und künftige Nutzung in der Ratsvorlage steht, ist falsch. In der Vorlage gibt es lediglich eine Auflistung der derzeitigen Nutzer und eine Auflistung von Interessenten die an einer zukünftigen Nutzung des Jugendheimes interessiert sind. Ein „Interesse“ ist noch keine bindende Verpflichtung später das Gebäude auch wirklich zu nutzen.

Aus unserer Sicht ist eine Auflistung von möglichen Interessenten kein Nutzungskonzept. Hierzu steht auch in der Vorlage 462/2014-2020 folgendes:

Zitat Seite 3:

„Erst nach dem Umzug der Kirchlichen Gruppen in das neue Pfarrheim ist es möglich, ein neues Nutzungskonzept in Absprache mit allen bisherigen und möglichen weiteren Interessenten zu entwickeln, bzw. ein solches zu erstellen.“

Somit gibt es kein zukünftiges Nutzungskonzept, weil man es, laut Aussage in der Vorlage, derzeit gar nicht erstellen kann.

Thema Erwerb Jugendheim

Der Vorwurf wir hätten unseren eigenen Antrag abgelehnt ist falsch! In der Beschlussvorlage steht folgendes:

Zitat Seite 5:

„Rat beschließt den Erwerb des Aldekerker Jugendheims und beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs. Der Vertragsentwurf ist vor Vertragsunterzeichnung dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie anschließend dem Rat zur Beratung vorzulegen.“

Herr Rembarz wollte die Formulierung wie folgt geändert haben:

Zitat Seite 9 der Niederschrift vom 12.07.2018:

„Herr Rembarz beantragt anschließend im Namen der BVK-Fraktion, die Beschlussempfehlung in der Form zu ändern, dass der erste Satz der Beschlussempfehlung (“Rat beschließt den Erwerb des Aldekerker Jugendheims und beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs.“) gestrichen wird und durch folgenden Satz ersetzt wird: “ Rat beauftragt den Bürgermeister mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes für das Aldekerker Jugendheim.“

Da die Mehrheit die Streichung des Wortlautes „Rat beschließt den Erwerb des Aldekerker Jugendheims „, nicht streichen wollte, hat die BVK Fraktion der ursprünglichen Beschlussvorlage nicht zugestimmt.

Die Aussage „das Nutzungskonzept folgt der Immobilie, nicht umgekehrt“ ist schon sehr belustigend. In Anbetracht der Tatsache das bis vor einigen Monaten noch, der Beschluss des Rates ein anderer war!

Siehe oben: Nutzungskonzept und Nutzungsendgeld sind vor einer Kaufentscheidung dem Rat vorzulegen.

Des Weiteren stellt sich uns die Frage was ist eine attraktive Immobilie? Kauft man jetzt zukünftig alle „attraktiven Immobilien“ und schaut nachher was man damit machen kann? Da fallen uns bestimmt ganz schnell, einige „attraktive Immobilien“ ein …. 

Eine weitere Frage die sich der BVK Fraktion stellt, ist:

Warum ist eine so „attraktive Immobilie“, oder auch mehrfach als „Filetstück“ betiteltes Gebäude so günstig?

Dem Rat liegen derzeit zum Kauf folgende Kosten-Informationen vor:

Zitat Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 06.12.2017 unter Tagesordnungspunkt 3:

„…

Kaufpreis:

Grundstück ca. 840 qm                                                                 75.000,- EUR

inkl. Gebäude + inkl. Wegefläche

 

Wertausgleich für Minder-/Mehrflächen

je qm 170,- EUR

 

Kosten der Vermessung, Notar- und Gerichtskosten,                7.350,- EUR

Grunderwerbssteuer, sowie alle sonstigen Vertrags-

und Vertragsnebenkosten

                                                                                                                                 

 

Summe Kaufpreis:                                                                       82.350,- EUR

 

 

Nebenkosten aus 2016, jährlich:

Verbrauchs-/Betriebskosten                                                           7.056,- EUR

 

Versicherungskosten                                                                       2.000,- EUR

 

Hausmeistertätigkeit                                                                        7.147,- EUR

 

Reinigung                                                                                          8.895,- EUR

                                                                                                                                 

 

Summe Nebenkosten 2016:                                               ca. 25.098,- EUR

 

 

Umbaukosten und Barrierefreiheit

Das Gebäude wurde von Mitarbeitern der Bauabteilung Ende 2016 besichtigt. Wesentliche Mängel oder ein Sanierungsrückstand waren zum Zeitpunkt der Begehung nicht festzustellen. Sowohl die Bausubstanz als auch der Gesamtzustand des Jugendheims sind als gut zu bezeichnen. 

Zitat Niederschrift Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 06.12.2017:

„…

Kosten für Umbaumaßnahmen:

Baukosten zur Herstellung der Barrierefreiheit                         75.000,- EUR

  • Bau eines Personenaufzuges

(ähnlich wie im Gemeindearchiv) vom

Erdgeschoss in die 1. Etage

  • Bau eines behindertengerechten WCs
  • Bau einer Rampe im Außenbereich zur

Erschließung des Eingangsbereiches

…“

Eine detaillierte Auflistung der Kosten befindet sich in der Anlage zur Vorlage 462/2014-2020.

Unter www.boris.nrw.de können die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde Kerken eingesehen werden. Der Bodenrichtwert ist; ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens; sein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien; ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.

In Aldekerk wird in diesem Bereich ein Bodenrichtwert mit 170,- EUR/qm angegeben.

 Fragen die bisher auch nicht beantwortet wurde:

  • Kommen weitere Kosten auf die Gemeinde Kerken zu?
  • Entstehen weitere Kosten, wenn eine Nutzungsänderung vorgenommen wird?
  • Was passiert, wenn das Gebäude leer steht?
  • Was passiert, wenn die derzeitigen Nutzer sich nicht an den Betriebskosten beteiligen wollen? Ein Nutzungsendgeld wurde nicht ermittelt.

 Thema Haushalt

Entgegen dem Vorwurf „Hätte die BVK mal besser aufgepasst, hätte Sie mitbekommen das sich gerade der Haushalt sehr positiv darstellt…“

Diesen Ball geben wir sehr gerne zurück!

Hätte die CDU mal besser aufgepasst, wüsste Sie noch, dass in der Vorlage 414/2014-2020, Tagesordnungspunkt „Anpassung der Ausbaubeiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz – Satzungsänderung“ vom 20.12.2017, folgendes stand.

 Zitat ab Seite 3:

„…

Die Gemeinde Kerken war und ist von dieser allgemeinen Entwicklung bisher nicht betroffen und konnte ihre Ausgleichrücklage seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) im Jahre 2009 von damals 4,3 Mio. Euro auf 10,4 Mio. Euro in 2016 ausbauen. Die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes in den folgenden Jahren ist daher nach heutigem Kenntnisstand nicht gegeben.

Allerdings haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen auch für die Gemeinde Kerken aus unterschiedlichen Gründen deutlich geändert bzw. sind für die Zukunft unter neuen Gesichtspunkten kritischer zu bewerten. So muss die Gemeinde Kerken nach den vorliegenden Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung von 2018 an bis zum Jahr 2021 von negativen Jahresergebnissen in einer Größenordnung von 4 Mio. Euro ausgehen.

Die Ausgleichrücklage wird sich demnach deutlich von über 10 Mio. Euro Ende 2016 auf einen Betrag von nur noch 5 Mio. Euro verringern.

Einen bedeutenden Faktor stellen in diesem Zusammenhang die hohen Investitionskosten für die Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule, den Neubau einer Sporthalle und die Errichtung einer Aula/Mensa dar, Projekte, die in Kerken zwar ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot sicherstellen, aber gleichzeitig auch mit erheblichen Kosten, auch Folgekosten, verbunden sind.

Zu erwähnen sind hier sowohl die laufenden Personal- und Unterhaltungskosten wie auch die erheblichen Abschreibungsaufwendungen, die bei einer Investitionssumme von fast 10 Mio Euro schon alleine zu einer deutlichen Reduzierung unseres Jahresergebnisses führen werden.

Auch die Schaffung von Unterkünften für die Unterbringung von Migranten ist mit hohen Investitions- und Folgekosten verbunden und werden - genau wie die weiter ansteigenden Ausgaben für Sozialleistungen -  die gemeindlichen Aufwandspositionen in den kommenden Jahren mehr und mehr belasten. So beliefen sich z.B. die jährlichen Aufwendungen für soziale Leistungen der NRW-Kommunen im Jahre 2015 auf gut 16,3 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von mehr als acht Prozent entspricht.

Die Gemeinde Kerken täte aus den o.a. Gründen gut daran, rechtzeitig ihre Einnahmesituation zu verbessern. Die Verwaltung spricht sich daher für eine Anpassung der Beiträge für den Ausbau von Straßen gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) aus.

Der Anteil der Beitragspflichtigen an den Kosten für den Straßenausbau in der Gemeinde Kerken hat sich seit 1987 nicht mehr verändert. Auf Basis einer vom Städte- und Gemeindebund im Jahr 2006 herausgegebenen Mustersatzung für die Erhebung von Ausbaubeiträgen gem. § 8 KAG hat sich bereits vor mehreren Jahren ein Arbeitskreis aller Kreis Klever Kommunen mit dem Thema befasst und eine - im Interesse kreisweit einheitlicher Beitragssätze – Empfehlung an alle Räte zur Anpassung derselben ausgesprochen. Diese Empfehlung befindet sich überwiegend noch unterhalb der vom Städte- und Gemeindebund vorgeschlagenen Höchstsätze. In der Folge haben bis heute die meisten Kommunen im Kreis Kleve die Beitragssätze entsprechend angehoben; Kerken jedoch bisher nicht.

Einen Vergleich der bisherigen Beitragssätze mit den jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Sätzen sowie den Mustersatzungen des Kreises Kleve und des Städte- und Gemeindebundes NRW ist der entsprechenden Anlage zu entnehmen.

Die finanziellen Auswirkungen der Beitragssatzanhebungen sind am Beispiel eines 400m² großen Grundstücks an einer Haupterschließungsstraße ebenfalls der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Verwaltung schlägt dementsprechend und zur langfristigen Verbesserung der Einnahmensituation der Gemeinde Kerken eine wie aus der beigefügten Anlage ersichtliche Anpassung der Beitragssätze für den Straßenausbau für alle Ausbaumaßnahmen ab dem 1.1.2019 vor. …„

Da kommen wir wieder zurück zu unserer Überschrift;

„Ich mach mir meine Welt wie sie mir gefällt.“

Will ich die Gebühren erhöhen, haben wir plötzlich kein Geld und es sieht ganz schlecht aus. Im umgekehrten Falle ist alles in bester Ordnung.

 

Jeder sieht was er sehen will.

Jeder hört was er hören will.

Jeder glaubt Lügen die er glauben will.

 Nur wenige nehmen sich Zeit die Wahrheit zu hinterfragen!

 

  Und wir, die Bürgervereinigung Kerken, nehmen uns jetzt wieder Zeit und kümmern uns um die Belange der Bürger.

 

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