Denkmalbereichssatzungen für die Ortskerne von Aldekerk und Nieukerk

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Denkmalbereichssatzungen für die Ortskerne von Aldekerk und Nieukerk

Da die geplanten Denkmalbereichssatzungen für die beiden Kerkener Ortskerne bei den betroffenen Eigentümern derzeit für viel Unsicherheit sorgen, haben wir hierzu einige Fakten zusammengestellt.

Der Gemeinderat soll in der nächsten Bauausschusssitzung am 01.02. und in der Ratssitzung am 16.02.2022 über die geplanten Denkmalbereichssatzungen und die überarbeiteten, zugehörigen Gestaltungssatzungen entscheiden.

Warum sollen Denkmalbereichssatzungen beschlossen werden?

Die historischen Ortskerne von Aldekerk und Nieukerk sollen in ihren Ortsgrundrissen, der Silhouette, den Freiflächen und der Bausubstanz als schützenswert eingestuft werden, um die Ortskerne dauerhaft und attraktiv zu erhalten.

Was bedeutet das für die betroffenen Eigentümer konkret?

Bestandsschutz: Nur wer Veränderungen am Gebäude oder an Gebäudeteilen vornimmt oder diese abbrechen möchte, ist von der Änderung betroffen. Für alle anderen ändert sich nichts. Der Architekt muss sich zukünftig bei einer geplanten Baumaßnahme stärker mit der Historie des Gebäudes auseinandersetzen. Hierbei helfen die in den Heimatvereinen umfangreich vorliegenden Informationen.

Beispiele: Bei der Sanierung von Fassaden oder dem Ausbau von Dachgeschossen oder bei Neubauten sind dann neben den Vorgaben der Landesbauordnung die Vorgaben der Gestaltungssatzungen zu beachten. Dies betrifft z. B. Fassadengliederungen, Fensterformate, Dachformen, Farbtöne und Materialien.

Ausnahmeregelungen: Wer in begründeten Fällen von den Regelungen der Gestaltungssatzung abweichen möchte, kann sich auf die Ausnahmeregelung der Gestaltungssatzung berufen.

Baudenkmal: Die im Satzungsbereich liegenden Gebäude werden nicht automatisch zu einem Baudenkmal.

Genehmigungsbehörde: Über geplante Veränderungen an Gebäuden entscheidet nicht eine „anonyme“ Denkmalschutzbehörde, sondern die Gemeindeverwaltung auf Basis der Gestaltungssatzung. Diese steht den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen beratend zur Seite.

Chancen: Geplante Veränderungen an Gebäuden können ggf. steuerlich abgeschrieben werden und im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms des Integrierten Handlungskonzepts gefördert werden. Attraktive Gebäude in attraktiven historischen Ortskernen tragen zum Werterhalt und zur Wertsteigerung der Immobilien bei.

Die geplanten Satzungen lassen sich bei den Sitzungsunterlagen zur BuPSitzung vom 16.11.2021 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Kerken einsehen. Wir haben Ihnen dafür einen einfachen Link erstellt: www.bvk-kerken.de/denkmal

Jede/r Bürger/in hat die Möglichkeit, an Ausschuss- und Ratssitzungen teilzunehmen und diese mitzuverfolgen. Zu Beginn jeder Sitzung dürfen von jedem Bürger zu beliebigen Themen max. 3 Fragen an die Verwaltung gestellt werden.


Foto: Dirk Langer, Kerken

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