BVK Bürgermeisterkandidat wird erst später bekanntgegeben

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Nötig macht die Änderungen der Wahlkreise ein Urteil des NRW-Verfassungsgerichts vom 20. Dezember 2019. Die Richter hatten entschieden, dass die Abweichung bei den Einwohnerzahlen in Wahlbezirken nur 15 Prozent mehr oder weniger als der Durchschnitt aller Wahlbezirke betragen darf. Zuvor hatte der Grenzwert 25 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl deutscher Staatsangehöriger sowie der Menschen aus anderen EU-Ländern im Wahlbezirk.

Daher muss auch die Bürgervereinigung Kerken (BVK), ihre bereits für Anfang Februar geplante Mitgliederversammlung verschieben.
Auch der Bürgermeisterkandidat der BVK kann erst in der später stattfindenden Mitgliederversammlung gewählt werden.

"Über die Besetzung der Wahlbezirke, die Reserveliste und die Wahl eines Bürgermeisterkandidaten entscheidet laut Satzung unsere Mitgliederversammlung.", erläutert die Vorsitzende der BVK Patricia Gerlings-Hellmanns.

Wann die Mitgliederversammlung stattfinden wird, hängt vom Termin des Wahlausschusses der Gemeinde Kerken ab.

Hier nochmal unser Video zum Thema Bürgermeisterkandidatur:

Häufig wurde wir gefragt:"Wo bleibt euer Bürgermeisterkandidat?"

-> Infos finden Sie im folgenden Video



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