Stellungnahme der BVK-Fraktion zur Ratssitzung am 28.07.2021

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Stellungnahme der BVK-Fraktion zur Ratssitzung am 28.07.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Ratskolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

wir haben Ihnen im Vorfeld der Sitzung einen Antrag zur Sache zu Tagesordnungspunkt 4 zukommen lassen. Wir bitten um eine Erweiterung des Beschlussvorschlages um Punkt e) „Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit dem Betreiber zur Klärung einer alternativen Beteiligungsmöglichkeit zu führen.“

Für die BVK-Fraktion ist das Thema noch nicht vom Tisch. Wir wollen durch unseren Antrag erreichen, dass sich die Gemeinde Kerken doch noch an der Windenergie beteiligt.

Allerdings möchte ich die Gelegenheit auch dazu nutzen, eine persönliche Stellungnahme zu dem Verlauf der Sondersitzung des HFWA abzugeben, an der ich als Gast teilgenommen habe.

Ich bin erschrocken, wie einige Ratsmitglieder der anderen Fraktionen mit den BVK-Vertretern umgegangen sind. Persönliche, respektlose und völlig unbegründete Angriffe auf andere Ratskollegen sind absolut inakzeptabel!

Der Vorwurf an unsere Fraktion, wir hätten uns im Vorfeld bei der Verwaltung erkundigen können ist für uns Hinterzimmerpolitik und die gibt es mit der BVK Fraktion nicht.

Uns war wichtig, dass das Thema Beteiligung an der Windkraft mit Steuergeldern in Höhe von 500.000€ transparent und für jeden Bürger verständlich dargestellt wird. Bevor es zu einer erneuten Entscheidung kommt.

Die BVK-Fraktion hat selbstverständlich das damalige Gesprächsangebot mit der SL Windenergie im Nachgang der Sitzung wahrgenommen.

Schon dort haben wir einige Fragen gestellt, die aber nur unzureichend beantwortet wurden. Auch aus diesem Grund haben wir eine Sondersitzung beantragt, die nur nebenbei erwähnt, der Bürgermeister in den Sommerferien terminiert hat, nicht die BVK-Fraktion.

„Außerdem sind wir nicht nur außerhalb der Sommerferien Ratsmitglieder und somit Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, sondern 365 Tage.

Wer dies anders sieht sollte sich überlegen, ob er hier richtig ist!“

Ist es nicht unter anderem die Aufgabe des Gemeinderates, „Schaden von der Gemeinde abzuwenden“?

Durch unsere beantragte Stellungnahme des Kreises und dessen rechtlicher Einschätzung wollten wir genau dieser Pflicht nachkommen.

Dass dies laut Kreis nicht zulässig war, wussten wir nicht.

Die Verwaltung aber offenbar auch nicht. Denn laut Herrn Müller habe er den Kreis im Vorfeld zur Sitzung im Mai telefonisch kontaktiert.
Die damalige Aussage, es gäbe keine Bedenken seitens des Kreises, war wohl so nicht richtig. Das sieht man an der Stellungnahme des Kreises Kleve.

Dass der Kreis überhaupt eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat, obwohl er eigentlich erst eine Kontrollfunktion im Nachhinein hat, spricht auch für sich.

Der Kreis hätte auch die Abgabe einer Stellungnahme aus den genannten Gründen ablehnen können.

Fakt ist, wir haben uns offensichtlich sehr gut informiert, denn nur aus diesem Grund wollten wir eine Sondersitzung, die das Thema explizit beleuchtet. Und wir wollten das alle Daten und Fakten bekannt und nachvollziehbar sind, für jedermann.

Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es richtig war, die Sondersitzungen zu beantragen. Damit ist für die Bürger nachvollziehbar, warum sich die Gemeinde nicht mit einem Nachrangdarlehen beteiligen sollte.

Denn es handelt sich um eine Risikokapitalanlage aus Steuergeldern!

Die BVK-Fraktion befürwortet weiterhin den Ausbau der Windenergie in Kerken und hält auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde grundsätzlich für ein wichtiges Signal an die Bürger. Hier muss aber das Verhältnis zwischen Chancen und Risiko ausgewogen sein.

Dies ist bei dem angebotenen Nachrangdarlehen aus unserer Sicht nicht der Fall.
Die Gemeinde hat keine Mitbestimmungs- und Einsichtsrechte, haftet aber ähnlich wie ein Eigenkapitalgeber.  Dafür bekommt die Gemeinde zwar einen höheren Zinssatz, ist aber nicht am Gewinn beteiligt.

Wir hätten uns ernsthafte und transparente Bemühungen um ein genossenschaftliches Finanzierungsmodell mit breiter Bürgerbeteiligung gewünscht.

Hier wäre das Risiko der Geldanlage auch vorhanden gewesen, aber die Gemeinde hätte Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung, Mitbestimmung und Einflussnahme gehabt.

Die Genossenschaft ist vom Tisch, eine Beteiligung aber grundsätzlich sinnvoll. Daher bitten wir den Bürgermeister, mit dem Betreiber auszuloten, ob alternative Möglichkeiten zur Beteiligung bestehen. Vielleicht ist ein risikoärmeres erstrangiges Darlehn möglich.  Uns ist klar, dass damit eine deutlich niedrigere Verzinsung verbunden wäre.

Wir hatten die Beteiligung der Gemeinde an der Windkraft aber auch nicht in erster Linie als Mittel verstanden, um Erträge zu erzielen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Mit freundlichen Grüßen
 
Patricia Gerlings-Hellmanns

Antrag zur Sache zu TOP 4 Ratssitzung 28.07.2021: Prüfung von weiteren Möglichkeiten einer Beteiligung der Gemeinde Kerken an der Windkraft

Sehr geehrter Herr Möcking,

wir bitten Sie folgenden Antrag zur Sache zu Tagesordnungspunkt 4 der oben genannten Ratssitzung aufzunehmen.

Die BVK-Fraktion beantragt die Beschlussvorlage zu TOP 4 wie folgt zu ändern:

Rat der Gemeinde Kerken nimmt bezüglich der Finanzierungsbeteiligung an der Windenergie in Form eines Nachrangdarlehen:

a) die rechtliche Stellungnahme des Kreises Kleve im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Kenntnis,

b) die Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorschriften bei Finanzanlagen zur Kenntnis,

c) die Aussagen zur Risikoanalyse zur Kenntnis und

d) lehnt die Abgabe einer persönlichen Stellungnahme des Kämmerers ab

e) Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit Betreiber zur Klärung einer alternativen Beteiligungsmöglichkeit zu führen.

Begründung:

Die BVK-Fraktion befürwortet den Ausbau der Windenergie in Kerken und hält eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde grundsätzlich für ein wichtiges Signal an die Bürger, das Verhältnis zwischen Chancen (Erträgen) und Risiko aus dem angebotenen Nachrangdarlehen aber für unausgewogen (keine Mitbestimmungs- und Einsichtsrechte, aber eigenkapitalähnliche Haftung).

Die ursprünglich vorgesehene gleichberechtigte Beteiligung in Form von Eigenkapital mit den entsprechenden Mitbestimmungsrechten (z. B. in Form einer Genossenschaft, die auch den Bürgern offen gestanden hätte) ist in der Rechtsform der GmbH & Co KG nicht möglich. Daher bitten wir den Bürgermeister, mit dem Betreiber auszuloten, ob alternativ eine Beteiligung in Form eines deutlich risikoärmeren erstrangigen Darlehns (mit dann niedrigerer Verzinsung) möglich ist.

Pressemitteilung vom 26.07.2021:

Kerkener Windpark – viele Fragen zur Finanzbeteiligung der Gemeinde noch offen

Die Rheinische Post berichtete in ihre Ausgabe vom 15.Mai ausführlich über den Stand des Baus von sieben neuen Windkraftanlagen in Kerken, bei denen es auch für die Gemeinde eine Beteiligungsmöglichkeit in Höhe von bis zu 500.000 EUR in Form eines nachrangigen Darlehens gebe. Es wird berichtet, dass in der letzten Ratssitzung hierzu noch Fragen offen gewesen seien, so dass die Beteiligung noch nicht beschlossen worden sei. „Diese Aussage ist so nicht richtig“, stellt die BVK-Fraktion klar. Vielmehr hat der Rat die Beteiligung in Form eines nachrangigen Darlehens-, bzw. den vorgelegten Vertrag-, in der Sitzung explizit abgelehnt.

Die BVK-Fraktion betont außerdem, dass es hierbei lediglich um die Art der Beteiligungsform gehe, nicht um die Frage, ob sich die Gemeinde generell an der Windenergie beteiligen sollte. Nicht nur die BVK-Fraktion hatte sich eine andere, aktivere Beteiligung vorgestellt. Seit Jahren steht man geschlossen und fraktionsübergreifend hinter dem Projekt einer Finanzbeteiligung an der Windenergie in Kerken. Es wurde seitens des Betreibers und der Verwaltung von verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung gesprochen, z. B. von einer Genossenschaft. Hier könnten sich sowohl Bürger als auch die Gemeinde aktiv beteiligen und hätten eine Mitsprachemöglichkeit und eine Beteiligung am Gewinn. Von einer Beteiligung mittels eines Nachrangdarlehens war laut der BVK-Fraktion bis zur Sitzung im Mai nicht die Rede. „Laut Bürgermeister Möcking hat es Gespräche mit möglichen Investoren an einer Genossenschaft gegeben. Wann diese stattgefunden haben und mit wem, wissen wir nicht. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass es keine Genossenschaft geben wird“, so BVK-Ratsmitglied Ralf Janssen.

Im Nachgang zur Ratssitzung wurde von der Verwaltung ein Gespräch mit Ratsmitgliedern und den Betreibern des Windparks organisiert. „Leider wurden unsere Fragen in dieser Veranstaltung nicht zufriedenstellend beantwortet,“ sagt die Fraktionsvorsitzende der Bürgervereinigung Kerken, Patricia Gerlings-Hellmanns. „Wir haben aber den Eindruck, dass die finanzielle Beteiligung der Gemeinde noch nicht zu Ende diskutiert ist. Daher haben wir eine außerordentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt. Dort soll in öffentlicher Sitzung ausschließlich zu diesem Thema informiert und beraten werden“, so Gerlings-Hellmanns weiter.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass eine finanzielle Verpflichtung der Gemeinde in dieser Höhe transparent und ausführlich unter Abwägung aller Chancen und Risiken diskutiert wird, bevor der Rat eventuell seinen bereits im Mai gefassten Beschluss am 30.06.2021 revidiert.“

Artikel in der Rheinischen Post vom 21.06.2021

https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/die-bvk-hat-sondersitzungen-in-kerken-beantragt-zum-thema-windkraft_aid-59747787

Foto: Pixabay

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