Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Kerken

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Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Kerken regelt u.a. die Höhe des Anteils die die Bürger/innen für den Ausbau ihrer Straße zahlen müssen.

Diese Regelung ist von Kommune zu Kommune anders. Zu der Entscheidung werden die Städte und Gemeinden durch ds Kommunaleabgabegesetz (KAG) NRW gezwungen. Die Städte und Gemeinden entscheiden selber wie hoch der Beitrag ist und verankern dies in einer Satzung. Die aktuelle Satzung aus dem Jahre 2006 finden Sie unten im Anhang.

2017 (siehe Beschlussvorlage aus 2017 plus Anlagen unten) sollte der Gemeinderat über eine Änderung/Anpassung der Satzung beraten. Dort wurde vorgeschlagen, die Beiträge anzupassen und somit zu erhöhen. Der Gemeinderat hat sich 2017 dagegen entschieden. Wie lange diese "alte Regelung" noch gilt in Kerken, bleibt abzuwarten. Dies könnte möglicherweise wieder Bestandteil im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019  werden.

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