Mögliche Finanzierung der Straßenbaubeiträge

von

Gestern wurde die Frage gestellt, ob und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es, wenn der §8 KAG in NRW wegfällt. Hier ein Beitrag von der Webseite der "Iniative Liste 2004" aus Herford:
http://www.dkvaldez.magix.net/index.htm

Ist eine ersatzlose Abschaffung der Anliegerbeiträge ohne Steuererhöhung überhaupt finanzierbar?

Absolut.

Andere Bundesländer - wie Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin oder seit dem 01.01.2018 Bayern -  haben es vorgemacht. In keinem der genannten Bundesländer wurden die Steuern erhöht, um den Straßenbau zu finanzieren oder den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu kompensieren. Auch wurden die Kommunen mit dem Wegfall dieser Einnahmen nicht alleine gelassen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen finanziell mit einer Investitionspauschale, damit sie auch in Zukunft Straßen sanieren können.
Folgende alternative Finanzierungsmöglichkeiten wären gerechter und machbar:

 • Finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung und ggf. den Bund. Den Kommunen sind die Einnahmeausfälle aus Landesmitteln (Sonderzuweisungen) zweckgebunden zu ersetzen.


 • Straßen werden nicht nur von Grundstücksbesitzern, sondern auch von Mietern und vor allem von der Allgemeinheit genutzt und gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Sie sind daher in Zeiten ständig steigender Steuereinnahmen aus den allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Die Kosten halten sich im verträglichen Rahmen, wenn die Straßen regelmäßig instandgehalten werden. Bisher ist es jedoch leider so: Vernachlässigen die Kommunen lange genug die laufende Unterhaltung ihrer Straßen, können sie die Kosten für eine dadurch notwendige Sanierung auf die Bürger umwälzen. Dieser Fehlanreiz aus den Straßenausbaubeiträgen, die kommunalen Straßen verlottern zu lassen, entfällt.


 • Einsparung der enormen Verwaltungskosten für die bisherige Beitragserhebung und nicht unerhebliche Rechtsstreitkosten. Die enormen Verwaltungskosten für die oftmals komplizierte und arbeitsintensive Erhebung der Beiträge können eingespart werden. Ebenso die Kosten für aufwendige und langwierige Gerichtsprozesse mit betroffenen Anliegern. Diese eingesparten Kosten können ebenfalls in die Straßenerhaltung investiert werden.


 • Zweckgebundene Verwendung der Grundsteuer. Der Straßenbau ist mit der hohen Grundsteuer abgegolten, die alle Grundstücksinhaber/innen oft seit Jahrzehnten zahlen, selbst wenn über Jahre oder Jahrzehnte ihre Straßen nicht saniert werden. In diesem Fall zahlen alle Grundstücksinhaber/innen bereits für die Allgemeinheit. Sinn und Zweck der durch die Grundsteuern erzielten Einnahmen ist der Erhalt der örtlichen Infrastruktur und damit eben auch aller Straßen. Dazu gehören sicherlich neben den Landstraßen, Kreisstraßen etc. auch die Wohn- bzw. Anliegerstraßen.


 • Ca. 9 Mrd. Euro Kfz-Steuer und ca. 40 Mrd. Euro Mineralölsteuer werden Jahr für Jahr teilweise zweckentfremdet. Wir fordern eine zweckgebundene Nutzung dieser Mittel.


 • Außerdem haben die von den Anliegern gezahlten Erschließungskosten bereits zur Finanzierung der (eigenen) Straße beigetragen.
 
Mehr Geld für kommunale Straßen, mehr Gerechtigkeit gegenüber den Bürgern, weniger Verwaltungsbürokratie und weniger Rechtsstreite sind möglich, wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.
 Mit allen diesen Mitteln lässt sich der ersatzlose Wegfall der Straßenausbaubeiträge problemlos kompensieren, ohne dazu die Steuern erhöhen zu müssen. Eine gerechte Systemumstellung und alternative Finanzierung ist daher möglich. Man muss es nur wollen!

Zurück