Erläuterungen zum Antrag Rückbau Straßendrempel am Rahmer Kirchweg in Aldekerk

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Wie kam es zu dem Antrag der BVK?

Wo genau dieses „Problem“ vorliegt bzw. welches, wird nicht explizit genannt.

Zum Tempolimit:

Der genannte Bereich war 2011 noch Anliegerstraße und Tempo 50 km/h erlaubt. Seit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes 2015, ist die Straße keine Anliegerstraße mehr und es gilt Tempo 30 km/h. Bedenkt man, dass 2011 davon noch nichts bekannt war, stellte sich der Fraktion die Frage, wie sieht es nach der Reduzierung mit der Einhaltung der Fristen aus. Dies wollten wir und zwar verbindlich und fachlich von der Wehrleitung wissen.

„Nach Auffassung der Verwaltung erbringen bei der Freiwilligen Feuerwehr Kerken gut ausgebildete und hoch qualifizierte Feuerwehrmänner- und frauen einen hervorragenden Dienst zur Sicherstellung von Hilfeleistungen für die einheimische Bevölkerung. Das trifft – logischer Weise - besonders auf die Führungskräfte in den verschiedenen Einheiten bis hin zum Leiter der Feuerwehr und seinem Stellvertreter zu.
 
Von daher ist die Verwaltung der Auffassung, dass sowohl die Leitung der Feuerwehr als auch die verantwortlichen Einheitsführer alle wesentlichen Entwicklungen und Schwierigkeiten zur Erfüllung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Kerken im Blick haben und diese über die Leitung der Feuerwehr gegenüber Rat und Verwaltung auch zur Sprache bringen – wenn sie es für notwendig und erforderlich halten.

Warum man uns in der Vorlage quasi unterstellt, dass wir die Kompetenzen in Frage stellen erschließt sich uns nicht. WIR, haben dies nicht Infrage gestellt!

Weiter heißt es in der Vorlage:“Hinsichtlich der Notwendigkeit zur Entfernung der Bremsschwellen zur Einhaltung der Leistungsfähigkeit des Löschzuges Aldekerk ist zumindest von dem verantwortlichen Einheitsführer als auch von der Leitung der Feuerwehr bisher nichts an die Verwaltung herangetragen worden.
 
Hier wäre eine direkte Ansprache der betroffenen Verantwortlichen auf das Thema Bremsschwellen – als Alternative zu dem vorliegenden Antrag – sicherlich auch eine gute Möglichkeit der Klärung der Anfrage und zum Erfahrungsaustausch gewesen.

Wer sagt, dass wir das nicht gemacht haben? Vielleicht nicht mit der Wehrleitung. Oder gibt es ein Sprechverbot?
Der Formal richtige Weg, wie bereits oben bereits angeführt, ist über den Bürgermeister. Denn nur so, kann man verwertbare und fachlich kompetente Aussagen erhalten, in diesem Falle von der Wehrleitung. Daher der Punkt, es wird um eine Stellungnahme der Wehrleitung gebeten. Warum und ob dieses Thema seitens der Feuerwehr(-leitung) noch nicht selber angesprochen wurde, wissen wir nicht. Vielleicht findet man dazu weitere Infos in der Fortschreibung, dies bleibt abzuwarten. Die BVK-Fraktion hat bereits mehrfach gefragt, wann mit einer Fertigstellung der Fortschreibung zu rechnen ist und man sieht wie diese Position aktuell eingeschätzt wird.


Die im Antrag als eine Möglichkeit aufgeführte Reduzierung der Geschwindigkeit von 30 km/h auf 20 km und für uns weiterhin vorrangig anzusehende Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, wird in der Verwaltungsvorlage so interpretiert:
„Ein Rückbau der Bremsschwellen zwar grundsätzlich die Anfahrt- und Ausrückzeiten verkürzen würde, diese sich dann aber – im Widerspruch zum BVK-Antrag – durch die gleichzeitig beantragte Reduzierung der Geschwindigkeit von 30 Km/h auf 20 Km/h wiederum verlängern würden."


Dort steht doch. Dass ein Rückbau der Bremsschwellen grundsätzlich die Anfahrt- und Ausrückezeit verkürzen würde!
Der Rückbau der Drempel ist somit wohl, wie von uns vermutet, nötig um die Ausrückezeiten zu verkürzen! Natürlich ist der Fraktion klar, dass bei einem möglichen Rückbau andere Maßnahmen getroffen werden müssen und dies wie im Antrag gefordert, von den fachlich kompetenten Mitarbeitern des Kreis Kleve zu beurteilen ist.


Wieso eine Reduzierung auf 20 km/h gleichzeitig zu Verlängerung der Anfahrt- und Ausrückezeiten führen im Widerspruch steht verstehen wir nicht. Wie lässt sich das berechnen und belegen?


a) Für die Feuerwehr gilt (bereits bei der Hinfahrt zum Gerätehaus), das so genannte „Wegerecht“ und bei der Ausfahrt kommt das so genannte „Sonderrecht“ mit Blaulicht und Martinshorn hinzu. Dieses warnt dann die Bevölkerung vor schnell fahrenden Feuerwehrfahrzeugen.


b) Aus unserer Sicht, stellen die Bremsschwellen derzeit für den „normalen“ Verkehr natürlich auch eine Verkehrsberuhigung zum Schutz der Schülerinnen und Schüler da. Dies ist uns, wie bekannt sein dürfte, sehr wichtig! (Siehe Antrag Verkehrschaos) Aber in Hinsicht auf den Schutz der gesamten Kerkener Bevölkerung, sollte eine genaue Überprüfung der Gesamtsituation angestrebt werden.


c) Als die BVK 2015 die Verlegung und den Neubau des Gerätehauses beantragte und dort angeführt hat, dass aus unserer Sicht der Standort eine Gefährdung der Schüler, Altenheim, Kindergarten etc. darstelle. War dies für die Verwaltung und die anderen Fraktionen kein Grund das Feuerwehrgerätehaus aus dem Ortskern zu verlegen. Warum der Sinneswandel?


Unsere Frage nach Schäden an Fahrzeugen eventuell auch an Feuerwehrfahrzeugen wurde wie folgt beantwortet: „Dem Löschzugführer Schäden an Feuerwehrfahrzeugen durch die Drempel nicht bekannt sind“.


Da besonders an den Rändern der Bremsschwellen deutliche Beschädigungen und metallische Schleifspuren (siehe Fotos im Antrag) sichtbar sind, wollte die Fraktion wissen, ob dies zu Problemen bei den Feuerwehrfahrzeugen führt. Gut, dass an den neuen Fahrzeugen keine Schäden mehr zu verzeichnen sind. Denn in den 80er Jahren, nach Errichtung der Bremsschwellen gab es einige Schäden an Material und damaligen Anhängern. Dies dürfte auch der Verwaltung bekannt sein. Die Feuerwehrleute hatten damals schon Bedenken gegen die Straßendrempel geäußert.

Im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ bleibt außerdem abzuwarten, wie die Verwaltung den Bereich mit einbezieht. Denn der Bürgermeister hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Bereich Rahmer Kirchweg ein mögliches Projekt zur Überplanung etc. sein könnte. Schauen wir mal, ob es dann noch die heute so „wichtigen“ Bremsschwellen gibt oder etwas Anderes?!

Wir hoffen, dass wir unsere Beweggründe für den Antrag verständlich gemacht haben. Ansonsten können Sie gerne die Fraktionsmitglieder ansprechen.
Nochmals der Hinweis, der BVK ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sehr wichtig. Aber auch der Schutz der Bevölkerung Kerkens sollte Allen wichtig sein.


                      Zählt bei einem Einsatz doch jede Sekunde!


Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
01. Februar 2018

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