Einführung einer zusätzlichen Fragestunde für Einwohner

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BVK stellt Antrag für mehr Bürgerbeteiligung

Im Mai stellte die BVK-Fraktion einen Antrag auf Einführung einer zusätzlichen Fragestunde für Einwohner der Gemeinde Kerken. Die BVK möchte durch ihren Antrag eine weitere Fragestunde am Ende von Ausschuss- und Ratssitzungen einführen.

Was der Bürgermeister davon hält, ist in der Beschlussvorlage der Verwaltung für die kommende Haupt-, und Finanzausschusssitzung am 27. Juni 2018 um 18 Uhr nachzulesen. Kurz gesagt, er hält davon GARNICHTS!!!

Es ist schon fast Tradition geworden, dass Kerkens Bürgermeister die meisten Anträge der BVK Fraktion ablehnt. Aus Sicht der BVK Fraktion sind die Anträge gutverständlich und sachlich geschrieben. Es fällt auf, dass der Verwaltungschef diese ausführlichen Begründungen und Vorschläge oftmals dazu nutzt, um diese gegen die BVK zu verwenden. In seitenlangen Beschlussvorlagen wird augenscheinlich jedes Argument wiederlegt, widersprochen und auseinandergepflückt. Warum?

In der jetzigen Beschlussvorlage wird aufgeführt, dass es ja bereits genügend Möglichkeiten für Bürger gibt, um Ihre Fragen an Rat und Verwaltung zu stellen. Diese Möglichkeiten sollten die Bürger auch weiterhin nutzen, dennoch sind sie nicht transparent oder für jedermann einsehbar. Hingegen sind Fragen die in einer Sitzung gestellt werden im Protokoll für jedermann öffentlich einsehbar. Die BVK will diese Öffentlichkeit!

Schaut man sich die Details der Beschlussvorlage an, so sind diese sicherlich kein Argument für eine Ablehnung unseres Antrags wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

Im Hinblick auf die in Deutschland immer wieder zitierte Politikverdrossenheit sind wir gespannt wie die anderen Fraktionen mit dem Thema transparente Politik und Einbeziehung der Bürger umgeht.

Antrag:

Sehr geehrter Herr Möcking,

die Einwohner der Gemeinde Kerken haben derzeit die Möglichkeit in Rats- und Ausschusssitzungen zu Beginn der Sitzung Fragen zu stellen. Diese, durch den Gesetzgeber, bewusst gewollte Bürgerbe-teiligung will die BVK Fraktion stärken und ausbauen.
 
Die BVK Fraktion bittet Sie, folgende Punkte auf die Tagesordnung (TOP) der nächsten zuständigen Ausschusssitzung aufzunehmen, damit der Rat darüber beraten und entscheiden kann:

Antrag:
a)    Die BVK Fraktion beantragt die Einführung einer zusätzlichen Fragestunde für Einwohner am Ende der Rats- und Ausschusssitzungen.
b)    Die Geschäftsordnung unter § 18 Absatz 1 von:
„kann eine Fragestunde auf die Tagesordnung aufnehmen“
ändern in
„grundsätzlich muss eine Fragestunde auf die Tagesordnung aufgenommen werden“.
c)    Die Verwaltung soll eine geänderte Vorher/Nachher Fassung erarbeiten.

Begründung:
In den letzten Wochen und Monaten haben zahlreiche Bürger Kerken‘s von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in der Fragestunde für Einwohner Ihre Anliegen vorzutragen. Da dieser Tagesordnungspunkt immer zu Beginn der Rats- und Ausschusssitzungen behandelt wird, ergaben sich während der laufenden Sitzungen daher immer wieder weitere Fragen die unbeantwortet blieben.

Dies möchte die BVK Fraktion ändern indem eine weitere Fragestunde für Einwohner am Ende der Rats- und Ausschusssitzungen eingeführt wird. Ganz nach dem Vorbild der Kommunen in Straelen, Geldern, Emmerich, Kalkar, Bedburg-Hau, Neukirchen-Vluyen usw. in denen es einen Tagesordnungspunkt „Fragestunde für Einwohner“ am Anfang und am Ende der Rats- und Ausschusssitzun-gen gibt.

Wir möchten dem Bürger die Möglichkeit geben, wie in anderen Kommunen auch, am Ende der Sitzung zusätzliche Fragen zu stellen, die sich am Anfang der Sitzung so noch nicht ergeben haben.

Die derzeitig gültige Geschäftsordnung sieht einen TOP am Ende der Sitzung jedoch nicht vor.

Zitat derzeitige Fassung „Geschäftsordnung der Gemeinde Kerken für den Rat und die Ausschüsse“:

§ 18 Fragerecht von Einwohnern
(1) Der Bürgermeister und die Ausschussvorsitzenden der vom Rat gebildeten Ausschüsse können eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzung aufnehmen. In diesem Falle ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunk-tes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf die Angele-genheiten der Gemeinde beziehen.

Die BVK Fraktion könnte sich vorstellen das § 18 Absatz 1, Satz 1 wie folgt neu gefasst wird.

Vorschlag:
(1) In jeder Tagesordnung der Rats- und Ausschusssitzung wird grundsätzlich zu Beginn und am Ende der Sitzung der Punkt „Fragestunde für Einwohner“ aufgenommen.


Mit dem zusätzlichen Tagesordnungspunkt Fragestunde für Einwohner am Ende der Sitzungen er-weitern wir die Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung.

Wie es anders gehen könnte sehen Sie als Beispiel in den beigelegten Anlagen.


Mit freundlichen Grüßen



BVK Fraktion

Anlagen:

- Tagesordnung der Stadt Kalkar
- Tagesordnung der Gemeinde Bedburg-Hau
- Tagesordnung der Stadt Emmerich


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