Antrag zur Sache zu TOP 4 Ratssitzung 28.07.2021

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Antrag zur Sache zu TOP 4 Ratssitzung 28.07.2021: Prüfung von weiteren Möglichkeiten einer Beteiligung der Gemeinde Kerken an der Windkraft

Sehr geehrter Herr Möcking,

wir bitten Sie folgenden Antrag zur Sache zu Tagesordnungspunkt 4 der oben genannten Ratssitzung aufzunehmen.

Die BVK-Fraktion beantragt die Beschlussvorlage zu TOP 4 wie folgt zu ändern:

Rat der Gemeinde Kerken nimmt bezüglich der Finanzierungsbeteiligung an der Windenergie in Form eines Nachrangdarlehen:

a) die rechtliche Stellungnahme des Kreises Kleve im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Kenntnis,

b) die Erläuterungen zu den gesetzlichen Vorschriften bei Finanzanlagen zur Kenntnis,

c) die Aussagen zur Risikoanalyse zur Kenntnis und

d) lehnt die Abgabe einer persönlichen Stellungnahme des Kämmerers ab

e) Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, Gespräche mit Betreiber zur Klärung einer alternativen Beteiligungsmöglichkeit zu führen.

Begründung:

Die BVK-Fraktion befürwortet den Ausbau der Windenergie in Kerken und hält eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde grundsätzlich für ein wichtiges Signal an die Bürger, das Verhältnis zwischen Chancen (Erträgen) und Risiko aus dem angebotenen Nachrangdarlehen aber für unausgewogen (keine Mitbestimmungs- und Einsichtsrechte, aber eigenkapitalähnliche Haftung).

Die ursprünglich vorgesehene gleichberechtigte Beteiligung in Form von Eigenkapital mit den entsprechenden Mitbestimmungsrechten (z. B. in Form einer Genossenschaft, die auch den Bürgern offen gestanden hätte) ist in der Rechtsform der GmbH & Co KG nicht möglich. Daher bitten wir den Bürgermeister, mit dem Betreiber auszuloten, ob alternativ eine Beteiligung in Form eines deutlich risikoärmeren erstrangigen Darlehns (mit dann niedrigerer Verzinsung) möglich ist.  

Pressemitteilung:

Kerkener Windpark – viele Fragen zur Finanzbeteiligung der Gemeinde noch offen

Die Rheinische Post berichtete in ihre Ausgabe vom 15.Mai ausführlich über den Stand des Baus von sieben neuen Windkraftanlagen in Kerken, bei denen es auch für die Gemeinde eine Beteiligungsmöglichkeit in Höhe von bis zu 500.000 EUR in Form eines nachrangigen Darlehens gebe. Es wird berichtet, dass in der letzten Ratssitzung hierzu noch Fragen offen gewesen seien, so dass die Beteiligung noch nicht beschlossen worden sei. „Diese Aussage ist so nicht richtig“, stellt die BVK-Fraktion klar. Vielmehr hat der Rat die Beteiligung in Form eines nachrangigen Darlehens-, bzw. den vorgelegten Vertrag-, in der Sitzung explizit abgelehnt.

Die BVK-Fraktion betont außerdem, dass es hierbei lediglich um die Art der Beteiligungsform gehe, nicht um die Frage, ob sich die Gemeinde generell an der Windenergie beteiligen sollte. Nicht nur die BVK-Fraktion hatte sich eine andere, aktivere Beteiligung vorgestellt. Seit Jahren steht man geschlossen und fraktionsübergreifend hinter dem Projekt einer Finanzbeteiligung an der Windenergie in Kerken. Es wurde seitens des Betreibers und der Verwaltung von verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligung gesprochen, z. B. von einer Genossenschaft. Hier könnten sich sowohl Bürger als auch die Gemeinde aktiv beteiligen und hätten eine Mitsprachemöglichkeit und eine Beteiligung am Gewinn. Von einer Beteiligung mittels eines Nachrangdarlehens war laut der BVK-Fraktion bis zur Sitzung im Mai nicht die Rede. „Laut Bürgermeister Möcking hat es Gespräche mit möglichen Investoren an einer Genossenschaft gegeben. Wann diese stattgefunden haben und mit wem, wissen wir nicht. Es wurde lediglich mitgeteilt, dass es keine Genossenschaft geben wird“, so BVK-Ratsmitglied Ralf Janssen.

Im Nachgang zur Ratssitzung wurde von der Verwaltung ein Gespräch mit Ratsmitgliedern und den Betreibern des Windparks organisiert. „Leider wurden unsere Fragen in dieser Veranstaltung nicht zufriedenstellend beantwortet,“ sagt die Fraktionsvorsitzende der Bürgervereinigung Kerken, Patricia Gerlings-Hellmanns. „Wir haben aber den Eindruck, dass die finanzielle Beteiligung der Gemeinde noch nicht zu Ende diskutiert ist. Daher haben wir eine außerordentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt. Dort soll in öffentlicher Sitzung ausschließlich zu diesem Thema informiert und beraten werden“, so Gerlings-Hellmanns weiter.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass eine finanzielle Verpflichtung der Gemeinde in dieser Höhe transparent und ausführlich unter Abwägung aller Chancen und Risiken diskutiert wird, bevor der Rat eventuell seinen bereits im Mai gefassten Beschluss am 30.06.2021 revidiert.“

Artikel in der Rheinischen Post vom 21.06.2021

https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/die-bvk-hat-sondersitzungen-in-kerken-beantragt-zum-thema-windkraft_aid-59747787

Foto: Pixabay

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