Antrag Transparenz Kosten und Folgekosten

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Die BVK-Fraktion stellt einen Antrag die Kosten und Folgekosten transparenter darzustellen.

Die BVK-Fraktion beantragt:

1. Für zukünftige Beschlussvorlagen der jeweiligen Ausschuss- und Ratssitzungen, in standardisierter Form, die Kosten, insbesondere die Folgekosten für die Gemeinde Kerken darzustellen. Hier nehmen wir Bezug auf folgende Paragraphen; § 75 GO-NRW, § 86 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GO-NRW, § 88 GO-NRW wie auch § 14 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW.

2. Die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Kerken sind detailliert zu erläutern.


Begründung:

Die Ratsmitglieder haben nach § 43 GO-NRW Rechte und Pflichten. Eine Pflicht ist es, nach Abs. 1 ausschließlich nach dem Gesetz zu handeln. Auf das Gesetz bezugnehmend, haben sie die Pflicht, z.B. bei Krediten für Investitionen (siehe § 86 GO-NRW) darauf zu achten, dass die nach § 86 Abs. 1 Satz 2 GO-NRW, die daraus übernommenen Verpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang zu stehen haben.Bisher hat die Verwaltung bereits über Kosten und eingeplante Haushaltsmittel informiert.


Die BVK möchte diese um detaillierte Informationen um die zukünftigen Folgekosten erweitern. Denn diese sind von entscheidender Bedeutung für zu treffende Beschlüsse. Fehlen diese Informationen den Ausschuss- und Ratsmitgliedern, können diese nicht fundiert entscheiden. Eine transparente Darstellung der Einnahmen und Ausgaben, sowie der Risiken sollten differenziert dargestellt werden. Hier sei z.B. erwähnt; Abschreibung, Unterhaltung und Instandhaltung, Zinsaufwendungen, Personalbedarf usw.


Den kompletten Antrag finden Sie hier:

Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
13. März 2016

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