Antrag Kommunale Wärmeplanung für Kerken

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Antrag Kommunale Wärmeplanung

Die BVK-Fraktion Kerken schlägt folgenden Beschlussvorschlag vor:

1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Ausschusssitzung über die gegenwärtigen Strategien zur kommunalen Wärmeplanung in Kerken zu berichten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2023 den Antrag auf Förderung der kommunalen Wärmeplanung für Kerken einzureichen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen zur Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Die Auswahlkriterien
für die Beauftragung werden in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses festgelegt.

Begründung:

Die umfangreichen Klimaschutzziele des Landes NRW, insbesondere die Zielsetzung, bis 2045 klimaneutral zu sein, erfordern auch auf kommunaler Ebene passende Klimaschutzstrategien. Im Hinblick auf das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die kommunale Wärmeplanung einen essenziellen Bestandteil darstellen. Sie gilt als entscheidendes Werkzeug für eine klimaneutrale Stadtentwicklung, da der Wärmesektor derzeit etwa 55% des deutschen Primärenergieverbrauchs verantwortet.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Kommunalrichtlinie am 1. November 2022 novelliert und dabei die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung explizit als förderfähige Maßnahme aufgenommen. Bei Antragsstellung bis zum 31.12.2023 können 90 Prozent, bzw. für finanzschwache Kommunen 100 Prozent, gefördert werden. Ab dem 01.01.2024 verringert sich die Förderquote auf 60% bzw. 80%. Der Förderantrag sollte daher noch im Jahr 2023 gestellt werden, um eine möglichst hohe Förderung zu bekommen.

Um auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein, ist es notwendig, in Kerken die vorhandenen Potenziale so schnell wie möglich zu identifizieren und die notwendigen Maßnahmen zu planen, um die lokale Wärmeversorgung zu dekarbonisieren. Daher bitten wir die Verwaltung, die Förderung noch im Jahr 2023 zu beantragen und einen geeigneten Dienstleister für die Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.

Foto: Pixabay

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