Antrag Bezuschussung von Stoffwindeln

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Sehr geehrter Herr Möcking,
 
die BVK Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Haushaltsberatungen für 2020 mit aufzunehmen.
 
Antrag:
 
Als Maßnahme zur Abfallreduzierung unterstützt die Gemeinde Kerken die Ausstattung für Babys mit Stoffwindeln. Dazu wird Eltern auf Antrag einmalig ein Zuschuss von einem Drittel der Anschaffungskosten, maximal jedoch 100 Euro, gewährt.
 
Begründung:
 
Für ein Baby werden im Schnitt ca. 5.000 Wegwerfwindeln benutzt. Einweg‐Windeln können jedoch nicht recycelt oder kompostiert werden. Sie verursachen in Deutschland ca. 10 Prozent des Restmüllaufkommens, für dessen Entsorgung bei der städtischen Abfallwirtschaft hohe Kosten entstehen.  
 
Die Verwendung von modernen Mehrweg‐Windelsystemen hingegen ist unkompliziert und leistet einen erheblichen Beitrag zur Müllvermeidung. In Deutschland gewähren daher bereits zahlreiche Städte und Landkreise einen Zuschuss für Mehrwegwindeln. Eine Unterstützung durch die Bezuschussung seitens der Gemeinde Kerken hätte eine bedeutende Signalwirkung und kann helfen, mehr Eltern von Mehrweg‐Windeln zu überzeugen. Auf den gemeindlichen Haushalt kommen durch den Förderzuschuss nur sehr geringe Kosten zu. Wir halten ein Budget von ca. 1500,-€ für ausreichend.
 
Auf der anderen Seite stehen erhebliche Einsparpotenziale durch ein geringeres Restmüllvolumen und somit eine Refinanzierung des Zuschusses durch deutlich niedrigere Entsorgungskosten für die Gemeinde Kerken. Die Höhe des beantragten Zuschusses orientiert sich an den Erfahrungen der Stadt Geldern. Im Schnitt beantragen dort zwischen 5 und 10 Familien die Bezuschussung. Die Beantragung läuft dort über folgendes Antragsformular:
 
https://formulare.krzn.de/administrationCenter/Form-Solutions/051540120001/consent?redirectId=6cde6fe3-24ed-43cc-a329-7b009dbbb8da&releaseCacheId=56c39a5dbcd8-46b9-aa48-549f06b7da91
 
Es ist dort ein simples Formular auszufüllen und die jeweilige Rechnung einzureichen; ein ähnliches Verfahren wird für die Gemeinde Kerken empfohlen.

Sehen Sie dazu auch unser Video:

https://www.youtube.com/watch?v=VvBHOv4a1qc

 

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