Anfrage und Antwort Kunstrasenplatz FC Aldekerk

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Die Fraktion hatte Aufgrund der zahlreichen Pressemitteilungen zum Thema "Kunstrasenplätze", eine kurze Anfrage an die Verwaltung gestellt.

Anfrage:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie in vielen Berichten unter anderem in folgendem:

https://rp-online.de/politik/deutschland/mikroplastik-verbot-der-eu-vereine-bangen-um-ihre-kunstrasenplaetze_aid-44255081

zu lesen ist, könnte es bei Kunstrasenplätzen zu Problemen mit dem vorhandenen Granulat kommen. Der Kunstrasenplatz des FC Aldekerk könnte hiervon möglicherweise betroffen sein. Auf dem neuen Platz des TSV wurde direkt mit Korkmaterial geplant, so dass es hier zu keinen Problemen kommen wird.

 Hierzu hat die BVK-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wurde die Gemeinde bereits über ein mögliches Verbot informiert?
  2. Wissen Sie ob es eine Übergangsfrist geben wird

 

Die Antwort des Bürgermeisters:

Es existiert bereits ein älterer Beschränkungsvorschlag  der Europäischen Chemieagentur (ECHA), der sich auf Granulat mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) – sogenanntes „SBR-Granulat“ – bezieht. Dieses Material soll ab 2021 nicht mehr ausgebracht werden, weil gesundheitliche Beeinträchtigungen der Nutzer der Sportanlage nicht ausgeschlossen werden können.

Völlig unabhängig von dem beschriebenen Beschränkungsvorschlag betreffend PAK-haltiges Granulat führt die ECHA derzeit ein weiteres Konsultationsverfahren durch, das sich allgemein auf die möglicherweise schädlichen Umwelteinwirkungen von Mikroplastik-Verbindungen bezieht. Auch insoweit existiert inzwischen ein Beschränkungsvorschlag, der sich noch bis zum 20.09.2019 im Meinungsbildungsprozess der ECHA befindet. Es erscheint möglich, dass am Ende dieses Verfahrens eine Entscheidung stehen wird, durch den die Verwendung auch nicht-PAK-haltiger Granulate auf Kunstrasenplätzen eingeschränkt wird. Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt daher eine Umstellung der künftigen Beschaffungspraxis spätestens bis zum Jahr 2021.

Es ist derzeit nicht zu prognostizieren, ob Altanlagen ein (eingeschränkter) Bestandsschutz gewährt werden wird. Dies gilt auch deshalb, weil nicht absehbar ist, ob die zu erwartende Entscheidung der Europäischen Kommission eine Entfernung nicht-PAK-haltiger Granulate vorschreiben würde oder ob eine „schleichende“ Umwandlung durch Verwendung alternativer Füllstoffe zulässig wäre.

Die weitere Entwicklung bleibt zunächst abzuwarten.

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