Anfrage Notstromgenerator Freiwillige Feuerwehr Kerken

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In einer Anfrage möchte die Fraktion eine Position im Haushaltsentwurf erläutert haben

im Haushaltsentwurf 2018 wird auf Seite 159 der Erwerb eines Notstromgenerators (Nr. 19 Sachkonto 78310000 28.000 €) für die Freiwillige Feuerwehr bzw. den Katastrophenschutz aufgeführt. Da es zurzeit noch keine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans von 2011 gibt, ist der Grund für die Anschaffung nicht erkennbar und es fehlt unserer Fraktion eine Begründung für die Notwendigkeit der Anschaffung. Außerdem ergeben sich für die BVK-Fraktion weitere Fragen:

Außerdem ergeben sich für die BVK-Fraktion weitere Fragen:

1) Welche Objekte oder Gebäude sollen im „Notfall“,
a) mit welcher Begründung?
b) mit welcher Leistung (Kilowattstunde)?
c) in welcher Frist versorgt werden?

2) Welche Folgekosten, wie z. B. Wartungskosten und Kosten für regelmäßige Prüfungen (TÜV) durch eine externe Fachfirma, sind zu erwarten? Liegen Angebote vor?

3) Wer kann im „Notfall“ die Anschlussarbeiten und die Inbetriebsetzung in der erforderlichen Frist und vorschriftsgerecht ausführen? Die Feuerwehr?

4) Müssen die geplanten Objekte/Gebäude für den Anschluss einer mobilen Notstromversorgung vorgerüstet/tauglich gemacht werden? Zusätzliche Kosten?

5) Wenn eine externe Fachfirma benötigt wird, ist diese im Notfall mit der entsprechenden Reaktionszeit und verbindlich verfügbar?

6) Müssen Service- oder Rahmenverträge abgeschlossen werden?

7) Wurde geprüft, ob ein solches Gerät durch eine Fachfirma oder das THW zur Verfügung gestellt werden kann?

8) Wie viele belegbare Vorkommnisse hat es in den letzten 10 Jahre gegeben, in denen ein Notstromgenerater benötigt wurde?

9) Wurde eine interkommunale Zusammenarbeit geprüft?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie im Anhang.

Es berichtete für Sie: Die BVK Fraktion
18. November 2017

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