Anfrage: Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes

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Am 02.08.2017 hat die BVK-Fraktion eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt zum Thema: Fertigstellung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes.

Im BHKG (Brandschutz-, Hilfeleistungs-, und Katastrophenschutzgesetz) §3 Abs. 3 steht zum Brandschutzbedarfsplan: „Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.“ Der letzte Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kerken ist von September 2011.

Auch in Hinsicht auf die bevorstehenden Haushaltsgespräche, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Fertigstellung nun zeitnah erfolgt. Schließlich gibt der Brandschutzbedarfsplan eine Übersicht über die Investitionen von Ausstattung/Material, Fahrzeuganschaffungen, Neu- und Erweiterungsbauten, Renovierungen der Gerätehäuser, Personalbedarf etc. für die nächsten 5 Jahre.

Anfang Dezember (HFWA-Sitzung 07.12.2016) hat sich unsere Fraktion nach der Fertigstellung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan erkundigt. Aussage damals war, man benötige noch etwas Zeit.

Hierzu hätten wir jetzt, 8 Monate später folgende Fragen:


1. Wer, außer der Fachfirma, ist mit der Fortschreibung beauftragt?
2. Wieso dauert die Fertigstellung so lange?
3. Welche Probleme gibt es?
4. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Und wann wird der Brandschutzbedarfsplan vorgestellt?


Am 08.08.2017 haben wir folgende Antwort des Bürgermeisters erhalten:


1. Wer, außer der Fachfirma, ist mit der Fortschreibung beauftragt?

Zusätzlich zur Fachfirma sind der Leiter der Feuerwehr, Gemeindebrandinspektor Oliver Käfer und der stellvertretende Leiter der Feuerwehr, Gemeindebrandinspektor Klaus van Loon mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beauftragt.

2. und 3. Warum dauert die Fertigstellung so lange? Welche Probleme gibt es?

In der Bürgermeisterkonferenz am 7.12.2016 haben Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 22 - Gefahrenabwehr, Hafensicherheit, Kampfmittelbeseitigung, einen neuen Leitfaden zur Erstellung bzw. Fortschreibung von „Brandschutzbedarfsplänen“ vorgestellt.

Unter anderem ist vorgesehen, einen „Standard-Brandschutzbedarfsplan“ zu erstellen, an dessen Vorgaben sich die Kommunen in NRW zukünftig orientieren können und sollen. Demzufolge muss ein großer Teil der bisherigen Datensätze und Analysen neu erstellt werden, da diese die neuen Standards nicht bzw. nur unzureichend erfüllen würden.
Neu ist auch die Forderung der Bezirksregierung nach einer Rasteranalyse des gesamten Gemeindegebietes. Für die Gemeinde Kerken sind das immerhin ca. 80 Planquadrate, wobei zu jedem Planquadrat Gefahren, Fahrzeiten der Feuerwehr, Entfernungen usw. ermittelt und ausgewertet werden müssen. Hieraus ergibt sich eine vollkommen neue Gefahrenmatrix, durch die der bereits ermittelte Inhalt der bisher erstellten Fortschreibung völlig ersetzt wird.

Eine telefonische Nachfrage bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat ergeben, dass nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes die Sorgfalt des Konzeptes höher zu bewerten ist als der Zeitfaktor. Dies gilt für Kerken umso mehr, als dass nach Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Gemeinde Kerken derzeit keine negativ veränderten Gefahrenpotenziale gesehen werden und die bisherigen Investitionen in die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr dem noch gültigen Brandschutzbedarfsplan deutlich Rechnung tragen.

Darüber hinaus wird derzeit durch die Bezirksregierung Düsseldorf die Notwendigkeit der Erweiterung des Ausrückebereichs (Autobahn 40) geprüft, eine Entscheidung, die zunächst abzuwarten bleibt, da diese ebenfalls Auswirkungen auf die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes hätte.

4. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Und wann wird der Brandschutzbedarfsplan vorgestellt?

Ein genauer Fertigstellungstermin kann derzeit nicht benannt werden. Ausschlaggebend hierfür ist u.a. die noch zu erwartende Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich des Ausrückebereichs.

Nach Fertigstellung eines Entwurfes muss dieser zunächst der Bezirksregierung zur Durchsicht und Freigabe vorgelegt werden. Sobald dieser Schritt vollzogen ist, wird die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Kerken zeitnah dem Rat vorgestellt


Im Anhang finden Sie die vollständige Anfrage, die Antwort des Bürgermeisters und den derzeitigen Brandschutzbedarfplan

 

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