Wer darf wählen

An unseren Wahlkampfständen stellen wir immer wieder fest, dass viele nicht wissen, dass sie wählen dürfen.

Wer aber darf wählen?

Kommunalwahlen sind anders geregelt als Bundestags-oder Landtagswahlen. Wenn am 30.August in Kerken der neue Gemeinderat und der Bürgermeister gewählt werden dürfen folgende Personengruppen wählen:

1) Alle deutschen Bürger ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Kerken.

2) Alle EU-Bürger ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in Kerken haben.

Generell gilt: Sie bekommen von der Gemeindeverwaltung eine Wahlkarte. Diese sollte heute bereits bei Ihnen sein. Wenn Sie bislang keine erhalten haben und dennoch glauben wählen zu dürfen wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung in Kerken.

Gehen Sie wählen, denn wer nicht wählt kann auch hinterher nicht meckern!

Es berichtete für Sie: Michael Heinricks
09. August 2009

Bürgervereinigung Kerken e.V.
Melmesfeld 58 A
47647 Kerken
Telefon: 02833 570870